Stillen während der Arbeit
Stillen während der Arbeit
Der Arbeitgeber muss Ihnen während des ersten Lebensjahr Ihres Babys die erforderliche Zeit zum Stillen freigeben.Ebenso sollte er Ihnen einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen, in welchem Sie ungestört stillen können. Im Idealfall hat dieser Raum sogar eine Möglichkeit wo Sie sich hinlegen können.
Die Zeit in der Sie stillen gilt als Arbeitszeit und daher besteht auch ein Lohnanspruch. Wenn Sie lieber nicht im Geschäft stillen möchten, dann können Sie dies auch ausserhalb des Betriebes machen. In diesem Fall gilt die abwesende Zeit nur zur Hälfte als Arbeitszeit, was sich wiederum auf die Lohzahlung auswirkt.
Wichtig: Die andere hälfte der Arbeitszeit müssen Sie nicht nachholen. Sie haben aber auch keinen Lohnanspruch.
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